10.01.22 – CO2-Grenzausgleich der EU-Kommission
Zusatzkosten für stahl- und metallverarbeitende Unternehmen in Milliardenhöhe
Als Folge des von der EU-Kommission vorgeschlagenen europäischen CO2-Grenzausgleichsmechanismus könnten auf stahl- und metallverarbeitende Zulieferer zwei Milliarden Euro Zusatzkosten zukommen. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft zu den Auswirkungen des Carbon Border Adjustment Mechanism.
Dieser würde die Stahlhütten vor ausländischer Konkurrenz mit größeren CO2-Belastungen bei geringerem CO2-Preis schützen, die Stahlverarbeiter aufgrund steigender Vormaterialkosten aber in den Ruin treiben und das Abwanderungsrisiko stark erhöhen. Auftraggeber der Untersuchung ist der Wirtschaftsverband Stahl- und Metallverarbeitung (WSM). Er fordert von der EU-Kommission dringend Nachbesserung und die Einbeziehung der gesamten Wertschöpfungskette.
„Der EU-Vorschlag vom 14. Juli 2021 greift zu kurz“, kritisiert WSM-Hauptgeschäftsführer Christian Vietmeyer. „Nur mit ganzheitlichem Blick auf alle Akteure der Lieferkette lässt sich ein Carbon-Leakage verhindern.“ Das IW Köln rechnet vor, dass sich die Kosten der Stahlverarbeiter in Deutschland um zwei Milliarden Euro und etwa 3,5 % der Wertschöpfung der Branche erhöhen würden, „wenn der CO2-Preis auf Stahl dank Grenzausgleich und damit verbundenem Wegfall der kostenfreien Zuteilung von Emissionszertifikaten voll durchschlägt.“ Diese Entwicklung würde die komplette, rund zweiprozentige Umsatzrendite der Stahlverarbeiter schlucken, zumal die meist mittelständischen Betriebe die Kosten nicht weitergeben können. Sie wären nicht mehr wettbewerbsfähig. Zahlreiche Jobs wären damit in Gefahr – die zehn am stärksten von hohen Stahlpreisen betroffenen Branchen stellen ein Sechstel der deutschen Arbeitsplätze.
Der Verband bezweifelt nicht die Notwendigkeit des Grenzausgleichs. Vietmeyer: „Der Ansatz ist im Prinzip gut. Klimaschutz ist für die europäische Industrie teuer – sie verringert ihre CO2-Emissionen durch Investitionen und bezahlt einen steigenden CO2-Preis. Wenn sie am Standort weiter produzieren soll, braucht sie international vergleichbare Wettbewerbsbedingungen und den Schutz vor günstiger hergestellten Importprodukten.“ Gefährlich ist die einseitige Begrenzung des Ausgleichs auf die pure Erzeugung von Zement, Aluminium und Stahl.
Exportnachteile ausgleichen – Stahl- und Metallverarbeiter führen 25 % aus
Stahl- und Metallverarbeiter wären auch auf internationalen Märkten benachteiligt, da der Grenzausgleich nur für Importe vorgesehen ist. Die stahlverarbeitende Industrie exportiert aber ein Viertel ihrer Produktion in Staaten außerhalb der EU, weitere 25 % entfallen auf Produkte, die wiederum ausgeführt werden. „Sie ist auf den Export angewiesen – ohne Rabattierung der Kosten kann sie auf den Weltmärkten aber nicht mehr konkurrieren“, unterstreicht Vietmeyer.
Der WSM vertritt stahl- und metallverarbeitende Branchen mit rund 5000 Unternehmen und circa 400 000 Mitarbeitern. Seine Forderungen auf einen Blick:
- Folgen für die gesamte Wertschöpfungskette einschätzen: Die EU-Kommission muss die Auswirkung des CO2-Grenzausgleichsmechanismus auf allen Stufen eingehend prüfen. Ziel ist die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit nachgelagerter Industrien.
- Carbon-Leakage verhindern: Nur die ganzheitliche Einbeziehung der gesamten Wertschöpfungskette kann die Abwanderung bei nachgelagerten Verarbeitungsstufen vermeiden. Und so die Arbeitsplätze in der Stahl- und Metallverarbeitung sichern.
- Exportkosten rabattieren: Diese Maßnahme erhält die Wettbewerbsfähigkeit stahlverarbeitender Industrien auf den Weltmärkten.