12.12.25 – Forschungszulagen im Nachhinein möglich!
F&E-Projekte sauber dokumentieren und darstellen
Die Forschungszulage-Frist für 2021 endet zum 31. Dezember. Darauf weist die Fördermittelberatung EPSA hin. Bis zu 1 Mio. Euro sind dabei drin.
Die Forschungszulage kann rückwirkend für vier Jahre geltend gemacht werden. Das bedeutet: Projekte aus 2021 können nur noch in diesem Jahr eingereicht werden. Viele Unternehmen unterschätzen dieses Potential, obwohl gerade ältere Entwicklungsprojekte erhebliche Fördersummen generieren können.
Unternehmen, die 2021 geforscht oder entwickelt haben, können also jetzt noch aktiv werden und nachgelagerte Forschungszulagen requirieren. Eine strukturierte Dokumentation, eine klare Beschreibung des Innovationsgehalts und eine professionelle Antragstellung erhöhen die Bewilligungschancen dabei erheblich. Darauf weist EPSA Deutschland hin. Nach dem 31. Dezember 2025 sind Fördermittel für 2021 unwiederbringlich verloren.
Efe Duran Sarikaya, CEO von EPSA Deutschland, sagt: „Viele Unternehmen unterschätzen ihr Förderpotential. Sind Unternehmen unsicher, ob ihr F&E- Vorhaben förderfähig ist, empfiehlt sich eine Klärung über die Bescheinigungsstelle Forschungszulage, die entsprechenden Branchenverbände oder erfahrene Fördermittelberater wie uns.“
https://de.epsa.com/de/expertise/360-foerdermittelberatung/forschungszulage/



