11.12.24 – Bescheinigungsstelle Forschungszulage

„Tarää: Das Ultimatum nicht verpassen!"

In ein paar Tagen läuft die Frist ab! Unternehmen, die noch die Forschungszulage für das Wirtschaftsjahr 2020 beantragen möchten, müssen einen Antrag für Ihre Vorhaben bis spätestens 31.12.2024 bei der Bescheinigungsstelle BSFZ einreichen.

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Höchste Zeit: Für F&E-Leistungen 2020 können mitunter noch Förderungen beantragt werden. Viele neuartige „Produkte" stammen aus F&E-Prozessen, wie zum Beispiel dieses etwa 13 Kilo schwere AM-Horn, das UMFORMTECHNIK MASSIV + LEICHTBAU-Chefredakteur Tilo Michal auf der RapidTech 3D blies. © Antje Schmidtpeter

 

Dies teilte die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) nun zum Jahresende in ihrem Newsletter mit. Es geht um bis zu 1 Mio. € an Förderungen für F&E-Ausgaben im Jahr 2020 – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche von Unternehmen. Efe Duran Sarikaya, CEO EPSA Deutschland, erklärt: „Wenn Unternehmen unsicher sind, ob ihr F&E-Projekt förderfähig ist, sollten sie sich bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage, bei ihren Branchenverbänden oder bei Fördermittelberatern informieren. Wir erleben immer wieder, dass vielen Kunden nicht klar ist, welche hohen Fördermöglichkeiten in ihren Unternehmen stecken.“

Info

Epsa ist ein strategischer Dienstleister, der maßgeschneiderte Fördermittelstrategien bietet: Zulagen, Zuschüsse, Investitionen und Finanzierungen – Effizienz und Rentabilität sollen durch nachhaltige, persönliche Lösungen geschaffen werden.

https://www.bescheinigung-forschungszulage.de/

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