11.12.24 – Bescheinigungsstelle Forschungszulage
„Tarää: Das Ultimatum nicht verpassen!"
In ein paar Tagen läuft die Frist ab! Unternehmen, die noch die Forschungszulage für das Wirtschaftsjahr 2020 beantragen möchten, müssen einen Antrag für Ihre Vorhaben bis spätestens 31.12.2024 bei der Bescheinigungsstelle BSFZ einreichen.
Dies teilte die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) nun zum Jahresende in ihrem Newsletter mit. Es geht um bis zu 1 Mio. € an Förderungen für F&E-Ausgaben im Jahr 2020 – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche von Unternehmen. Efe Duran Sarikaya, CEO EPSA Deutschland, erklärt: „Wenn Unternehmen unsicher sind, ob ihr F&E-Projekt förderfähig ist, sollten sie sich bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage, bei ihren Branchenverbänden oder bei Fördermittelberatern informieren. Wir erleben immer wieder, dass vielen Kunden nicht klar ist, welche hohen Fördermöglichkeiten in ihren Unternehmen stecken.“
Info
Epsa ist ein strategischer Dienstleister, der maßgeschneiderte Fördermittelstrategien bietet: Zulagen, Zuschüsse, Investitionen und Finanzierungen – Effizienz und Rentabilität sollen durch nachhaltige, persönliche Lösungen geschaffen werden.