23.08.22 – WSM fordert zeitliche Streckung
Gasumlage belastet Arbeitsplätze in der Stahl- und Metallverarbeitung
Die Gasumlage von 2,419 Cent/KWh führt in einigen Stahl und Metall verarbeitenden Betrieben zu direkten Zusatzkosten in Höhe von mehr als 17.000 Euro je Mitarbeiter.
Während die Börsenpreisentwicklung auch Wettbewerber im Ausland erfasst, betrifft die Gasumlage nur deutsche Unternehmen und Standorte. Es muss jetzt darüber nachgedacht werden, wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie trotz der Gasumlage erhalten werden kann. Eine Abmilderung der Belastung könnte etwa über eine Begrenzung der Umlagehöhe durch zeitliche Streckung erreicht werden.
Gasintensive Unternehmen können die Zusatzlast nicht tragen
Um das vorzubereiten, sollte die Umlage nicht bereits ab Oktober erhoben werden, sondern deutlich später. In der Zwischenzeit sollte der Staat eine Zwischenfinanzierung zur Stützung der Gasimporteure über den Haushalt organisieren. „Die gasintensiven Unternehmen unserer Branche können diese nationale Zusatzlast nicht am Markt durchsetzen, tragen können sie sie aber erst recht nicht“, befürchtet Christian Vietmeyer, Hauptgeschäftsführer des Wirtschaftsverbandes Stahl- und Metallverarbeitung (WSM). Eine Streckung würde die Belastung begrenzen und zudem Zeit für eine Umstellungen auf andere Energieträger wie Strom bringen.
Merit-Order Mechanismus der Strompreisbildung – das teuerste Kraftwerk am Netz
Zudem könnte die zusätzliche Zeit genutzt werden, nochmals intensiv über den Kreis derjenigen nachzudenken, die die Gasumlage mittragen sollen. Bisher wären auch die stromerzeugenden Gaskraftwerke betroffen, was deren Grenzkosten in die Höhe treibt. Aufgrund des Merit-Order Mechanismus der Strompreisbildung – das teuerste Kraftwerk am Netz setzt den Preis für alle, auch die viel preiswerter produzierenden Kraftwerke – steigt der Strompreis je nach Wirkungsgrad des Gaskraftwerkes um mehr Cent/KWh als die Gasumlage. Damit führt die Ampelkoalition mit der Gasumlage indirekt eine Stromumlage ein, die höher ausfallen könnte als die EEG-Umlage jemals gekostet hat. Das kann so nicht gewollt sein – die Gaskraftwerke müssen analog zu §53 Energiesteuergesetz (steuerfreie Verwendung von Erdgas in der Stromerzeugung) von der Gasumlage ausgenommen werden. Andernfalls wird die Gasumlage den Strompreis zusätzlich erheblich antreiben – ohne irgendeinen Effekt auf die Finanzierung der Gasimporteure. Ampel-Koalition führt „aus Versehen“ EEG-Umlage wieder ein – in einer nie erreichten Höhe. Holger Ade, Leiter Energie und Klima des Wirtschaftsverbandes Stahl- und Metallverarbeitung (WSM): „Die Regierung führt mit der Gasumlage die EEG-Umlage auf Strom wieder ein. Das kann nicht gewollt sein.“