03.08.22 – EU-Bauproduktenverordnung
Holzverpackungen sind kein Bauprodukt
Gegen schwere konzeptionelle und inhaltliche Mängel im Entwurf zur neuen EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) kommt Gegenwehr aus der Verpackungs- und der Holzindustrie.
Gegen schwere konzeptionelle und inhaltliche Mängel im Entwurf zur neuen EU-Bauproduktenverordnung (BauPVO) kommt Gegenwehr aus der Verpackungs- und der Holzindustrie.