29.08.22 – Neuer Mitgesellschafter

EWM geht strategische Partnerschaft mit Armira ein

Die Gesellschafterfamilie Szczesny der EWM-Gruppe mit Hauptsitz in Mündersbach hat zur Unterstützung des global geplanten weiteren Wachstums die Entscheidung getroffen, die in München ansässige Armira Industrieholding als zusätzlichen Gesellschafter in die Unternehmensgruppe aufzunehmen.

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Susanne Szczesny-Oßing, Vorstandsvorsitzende der EWM AG, trifft gemeinsam mit Vorstand und Aufsichtsrat auch künftig alle Entscheidungen im Sinne der gesamten EWM-Familie. © EWM

 

EWM sieht den Schritt als logische Fortführung der bisher verfolgten Zukunftsstrategie. „Für die Mitarbeitenden der EWM-Familie sowie für unsere Standorte haben wir durch die Kooperation mit Armira eine sichere Zukunft geschaffen“, schätzt Susanne Szczesny-Oßing ein, Vorstandsvorsitzende von EWM. „Mit Armira haben wir einen sehr erfahrenen und angesehenen Partner zur Verstärkung an unsere Seite geholt. Wir freuen uns darauf, die Zukunft der EWM-Gruppe gemeinsam mit Armira gestalten zu können.“

Hinter Armira steht eine Vielzahl von Unternehmern und Unternehmerfamilien, die genauso wie die Gesellschafterfamilie Szczesny klassische unternehmerische Werte vertreten. Armira investiert in führende mittelständische Familien- und Technologieunternehmen. Der zusätzliche Gesellschafter bringt neben einer langfristigen, zuverlässigen Ausrichtung ein hohes Maß an internationaler Expertise und vor allem ein gemeinsames Werteverständnis mit in diese Partnerschaft.

„Mit Armira konnten wir einen Partner gewinnen, der uns dank seines großen Unternehmensnetzwerks und eines grundlegenden wirtschaftlichen Erfahrungsschatzes nicht nur bei der weiteren nationalen und internationalen Expansion, sondern auch bei der Bewältigung der aktuellen weltweiten Herausforderungen wie beispielsweise der Digitalisierung von Prozessen und Produkten bestens unterstützen kann“, so Szczesny-Oßing weiter. „Letztlich fiel die Wahl auf genau diesen Mitgesellschafter, da zusätzlich ein wesentliches Kriterium erfüllt wird: EWM behält auch in Zukunft seine Eigenständigkeit. Alle Entscheidungen wurden bisher und werden weiterhin im Sinne der EWM-Familie getroffen. Die Transaktion steht noch unter dem Vorbehalt der kartellrechtlichen Zustimmung.“

www.ewm-group.com